AGB
Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
Unseren Rechtsbeziehungen liegen stets die nachfolgenden Lieferungs- und Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt.
§1 Alle Angebote, auch solche, die durch Vertreter abgegeben werden, sind freibleibend. Festofferten müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
§2 Preisangaben verstehen sich bei einem Lieferwert (Liefergewicht) von bis zu 150kg ab Werk Marne, bei einem Lieferwert (Liefergewicht) ab 150kg aufwärts frei Haus des Käufers bzw. Niederlassung, jeweils in EUR ohne Mehrwertsteuer. Bahnamtliche Anfuhr erfolgt zu Lasten des Empfängers.
§3 Sämtliche Aufträge, auch wenn Sie schriftlich bestätigt sind, stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Bei wesentlicher Änderung der Rohwarenbasis, bei Transportstörungen, bei Betriebsstörungen, bei Arbeitskämpfen behalten wir uns vor, die bestellte Menge zu verringern oder ganz vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen, irrtümlicher Falschlieferungen oder Minderlieferungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
§4 Alle Sendungen — auch bei frachtfreier Lieferung — reisen für Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Transportschäden wird keine Haftung übernommen. In allen Fällen ist das Reklamationsrecht durch eine Bescheinigung der Güterabfertigung bzw. des Spediteurs zu sichern.
§5 Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Eingang am Bestimmungsort abzunehmen und entsprechend §§377,378 HGB den Inhalt zu prüfen und etwaige Mängel zu beanstanden.
§6 Beanstandungen sind uns bei Räucherwaren unmittelbar nach Eintreffen der Ware, bei Anchosen, Kaviar, Marinaden, Feinmarinaden und Seelachserzeugnissen spätestens innerhalb von drei Tagen, bei Dauerkonserven innerhalb von 10 Tagen fernmündlich oder fernschriftlich anzuzeigen, spätere Reklamationen können nicht entgegengenommen werden. Beanstandungen durch Dritte sind ungültig. Verzögerte Abnahme der Sendungen vom Spediteur schließt jedes Beanstandungsrecht aus. Rück- und Weitersendungen beanstandeter Waren dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung des Lieferanten vorgenommen werden. Das vom Lieferanten ermittelte Gewicht ist maßgebend.
§7 Verzögerte Abnahme der Sendungen von der Bahn, vom Spediteur oder von anderen Transportpersonen schließt jedes Beanstandungsrecht aus. Rück- und Weitersendungen beanstandeter Waren dürfen nur auf unsere ausdrückliche Anordnung vorgenommen werden und in diesem Fall nur unter sorgfältigster Verpackung.
§8 Wir leisten Gewähr für Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Kaufpreisminderung. Bei Verträgen, die nicht unter §24 Satz 1 AGB-Gesetz fallen, gilt dies nicht für unsere Gewährleistung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
§9 Der Kaufpreis sowie etwa zu zahlende Nebenkosten sind binnen 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb zehn Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 1% Skonto. Portoabzüge sind unzulässig.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur dann angenommen, wenn sie diskontfähig sind. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt lediglich erfüllungshalber. Bankübliche Diskont- und sonstige Spesenkosten trägt der Käufer.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine — soweit Verträge unter §24 Satz 1 AGB-Gesetzfallen — tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein. Vom Zeitpunkt des Verzuges an stehen uns Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu.
§10 Unsere Reisenden und Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt (Ausnahme Verrechnungsschecks).
§11 Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen, es sei denn, sie seien von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden, ausgeschlossen. Bei Verträgen, die nicht unter §24 Satz 1 AGB-Gesetz fallen, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts jedoch nicht ausgeschlossen, soweit der Anspruch des Kunden auf demselben Vertrag beruht wie die Forderung des Verkäufers.
§12 Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber uns in Verzug gerät, dass seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft wird, dass er seine Zahlungen einstellt oder dass gegen ihn die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt wird, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, die Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises zu verlangen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
§13 Vom Besteller gewünschte telegrafische oder telefonische Benachrichtigungen gehen zu seinen Lasten. Er trägt die Gefahren der Verstümmelung und unrichtigen Übermittlung. Wir haften nicht für Fehler oder Verzögerungen, die infolge unrichtiger oder unvollkommener Adressenangabe oder mangels besonderer Versandvorschriften bahnlagernd usw. entstehen.
§14 Das am Versandplatz von uns festgestellte Gewicht ist für die Berechnung maßgebend. Der Käufer hat den aus der Eigenart der Ware herrührenden natürlichen Gewichtsschwund zu tragen.
§15 Als Sortierungen gelten die an den Versandplätzen handelsüblichen.
§16 Der Käufer erfüllt den Vertrag erst mit völliger Bezahlung der Ware. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleibt solange vorbehalten, bis sämtliche Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr restlos bezahlt, insbesondere auch gegebene Schecks oder Wechsel eingelöst sind.
Wird die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden oder in seinem Auftrag von einem Dritten weiterverarbeitet, so gelten wir als Hersteller. Das hergestellte Produkt wird unser Eigentum. Werden bei der Verarbeitung Waren verwendet, die im Eigentum Dritter stehen, so bestimmt sich unser Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis des Werts der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zum Wert der im Eigentum des Dritten stehenden Ware.
Der Käufer ist zur Veräußerung von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges befugt. Der Käufer tritt mit Abschlus des Liefervertrages bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die weiteren Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist der Käufer nicht berechtigt. Von einer Pfändung oder Beschlagnahme der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als deren Werte die offenen Forderungen um mehr als 25% übersteigt
§17 Für alle Ansprüche ist Erfüllungsort Marne.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundenklagen wird Meldorf vereinbart.
§18 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit der Verträge unberührt.
§19 Wir speichern personenbezogene Daten gem. §26 BDSG.
FRIESENKRONE FEINKOST Schwarz & Sohn GmbH & Co. KG• Alter Kirchweg 18 • D-25705 Marne
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